Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Reutlingen beteiligt sich auf der Grundlage der KT-Drucksache Nr. VII-0349 ab dem Jahr 2011 an der Finanzierung des künftigen Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Grundlage hierfür ist, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der Landwirtschaft in den Pflegezonen auch weiterhin möglich ist. Geschäftsgrundlage für diese Finanzierungsbeteiligung ist darüber hinaus zum einen die 70-%ige Kostentragung durch das Land, zum anderen die je hälftige Kostentragung des verbleibenden kommunalen Anteils mit den teilnehmenden Gemeinden aus dem Landkreis Reutlingen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Kreishaushalt 2011 und in den Folgejahren bereitgestellt werden.

 

2.      Der Kreistag wird über die abschließende Stellungnahme des Landkreises im Verordnungsverfahren entscheiden.