Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgendes Kinderbetreuungskonzept für
die Mitarbeiter mit folgenden Bausteinen umzusetzen:
1.
Der
Landkreis Reutlingen bietet als Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung
für Mitarbeiterkinder unter 3 Jahren in der Form der „Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen“ (TigeR) in Kooperation mit dem Tagesmütter e. V. Reutlingen
an.
- Der
Landkreis Reutlingen übernimmt hierfür den erforderlichen Umbau der Räume (ca.
129.835,00 EUR) der Krämerstraße 45 in Reutlingen sowie die Beschaffung der
erforderlichen Erstausstattung (ca. 20.000,00 EUR) mit einer
Gesamtinvestitionssumme in Höhe von ca. 149.835,00
EUR.
2.
Der
Landkreis bietet als Arbeitgeber Betriebsbelegplätze als Kinderbetreuung für
Mitarbeiter-Kinder zwischen 3 und 6 Jahren mit folgenden Rahmenbedingungen an:
- Der
Landkreis schließt mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung eine Vereinbarung
über die Bereitstellung von bis zu 2 Betriebsbelegplätzen in öffentlichen
Kindertageseinrichtungen.
- Die
monatlichen Belegungskosten der Betriebsbelegplätze übernimmt der Landkreis als
Arbeitgeber.
3.
Der
Landkreis Reutlingen beteiligt sich an der Kooperation Kurzfristige
Kindertagespflege (KuKi Tapf) mit dem Tagesmütter e. V. Reutlingen für Kinder
von 0 bis 16 Jahren mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Der
Landkreis Reutlingen mietet einen Belegplatz an.
- Für
eine Betreuung im Rahmen des Projekts KuKi Tapf übernimmt der Landkreis
Reutlingen die erforderlichen Kosten zur Umsetzung des
Kinderbetreuungskonzeptes, sofern die Betreuung aus dienstlichen Gründen
notwendig ist.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Rahmen der
Änderungsliste der Haushaltsberatungen 2020 aufzunehmen.