Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgendes Kinderbetreuungskonzept für die Mitarbeiter mit folgenden Bausteinen umzusetzen:

 

1.      Der Landkreis Reutlingen bietet als Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung für Mitarbeiterkinder unter 3 Jahren in der Form der „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ (TigeR) in Kooperation mit dem Tagesmütter e. V. Reutlingen an.

 

-      Der Landkreis Reutlingen übernimmt hierfür den erforderlichen Umbau der Räume (ca. 129.835,00 EUR) der Krämerstraße 45 in Reutlingen sowie die Beschaffung der erforderlichen Erstausstattung (ca. 20.000,00 EUR) mit einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von ca. 149.835,00 EUR.

 

2.      Der Landkreis bietet als Arbeitgeber Betriebsbelegplätze als Kinderbetreuung für Mitarbeiter-Kinder zwischen 3 und 6 Jahren mit folgenden Rahmenbedingungen an:

 

-      Der Landkreis schließt mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung eine Vereinbarung über die Bereitstellung von bis zu 2 Betriebsbelegplätzen in öffentlichen Kindertageseinrichtungen.

 

-      Die monatlichen Belegungskosten der Betriebsbelegplätze übernimmt der Landkreis als Arbeitgeber.

 

3.      Der Landkreis Reutlingen beteiligt sich an der Kooperation Kurzfristige Kindertagespflege (KuKi Tapf) mit dem Tagesmütter e. V. Reutlingen für Kinder von 0 bis 16 Jahren mit folgenden Rahmenbedingungen:

 

-      Der Landkreis Reutlingen mietet einen Belegplatz an.

 

-      Für eine Betreuung im Rahmen des Projekts KuKi Tapf übernimmt der Landkreis Reutlingen die erforderlichen Kosten zur Umsetzung des Kinderbetreuungskonzeptes, sofern die Betreuung aus dienstlichen Gründen notwendig ist.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Änderungsliste der Haushaltsberatungen 2020 aufzunehmen.