Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Der Landkreis Reutlingen überträgt die Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz und der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX im beschriebenen Umfang auf die Stadt Reutlingen und erlässt dazu die als Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. IX-0676 beigefügte Satzung.

 

2.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erstattung der Verwaltungskosten für die übertragenen Aufgaben auf der Basis der als Anlage 3 zu KT-Drucksache Nr. IX-0676 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln.