Beschluss:
1. Zur Förderung der ridaf Reutlingen gGmbH für das Projekt „Kein junger Mensch darf verloren gehen“/ein Projekt zur Umsetzung des § 16h SGB II im Landkreis Reutlingen, werden im Haushaltsjahr 2018 14.000,00 EUR bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit der ridaf Reutlingen gGmbH eine
Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen
Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2019
und 2020 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.
3. In die Zuwendungsvereinbarung ist aufzunehmen, dass die Projektmittel 2018 bis 2020 nur ausgezahlt werden, wenn die eingeplanten Mittel des Jobcenters Reutlingen für die ridaf Reutlingen gGmbH zur Verfügung gestellt werden.