Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Gewährung ergänzender Eingliederungshilfeleistungen in Form von Lohnkostenzuschüssen entsprechend den Grundsätzen zur Umsetzung des Förderprogramms „Arbeit Inklusiv“ bis längstens 31.12.2017 (Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0603) wird zugestimmt.