Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.        Der derzeit durch die Städte und Gemeinden ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.08.2013 liegt bei 2.105 Plätzen. 1.409 Plätze sind am 31.12.2009 vorhanden. Dies entspricht einem Ausbaustand von ca. 67 %.

 

2.        Zur Bedarfsdeckung von Plätzen für unter 3-Jährige erfolgt im Jahr 2010 eine 2. Ausbaustufe auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes von 252 auf 1.661 Plätze. Dies bedeutet einen Anteil von rund 79 % am Gesamtbedarf von 2.105 Plätzen.