Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der Psychologischen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und -kranke (PSB) des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushaltsjahr 2024 284.650,00 EUR (einschließlich einer Einmalzahlung in Höhe von 13.554,00 EUR) und im Haushaltsjahr 2025 276.550,00 EUR bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Zuwendungen im Haushaltsjahr 2024 betragen 284.639,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 276.506,00 EUR.

 

2.      Zur Förderung der Erziehungsberatung des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushaltsjahr 2024 152.000,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 155.050,00 EUR bei der Produktgruppe 36.30 eingestellt. Die Zuwendungen im Haushaltsjahr 2024 betragen 152.000,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 155.040,00 EUR.

 

3.      Zur Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushaltsjahr 2024 65.800,00 EUR (einschließlich einer Einmalzahlung in Höhe von 3.133,00 EUR) und im Haushaltsjahr 2025 63.950,00 EUR bei der Produktgruppe 31.80 eingestellt. Die Zuwendungen im Haushaltsjahr 2024 betragen 65.790,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 63.910,00 EUR.

 

4.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Diakonieverband Reutlingen eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Einmalzahlung 2024 unterliegt nicht der Dynamisierung. Die Dynamisierung im Jahr 2026 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

5.      Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.