Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des Vereins Wirbelwind e. V. Reutlingen für die Informations- und Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt werden 150.050,00 EUR im Haushaltsjahr 2024 (inklusive Einmalzahlung in Höhe von 7.144,00 EUR) und 145.850,00 EUR im Haushaltsjahr 2025 bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt. Die Zuwendungen für den Verein Wirbelwind e. V. Reutlingen betragen im Haushaltsjahr 2024 150.025,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 145.738,00 EUR.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Verein Wirbelwind e. V. Reutlingen eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Einmalzahlung für das Jahr 2024 unterliegt nicht der Dynamisierung. Die Dynamisierung für das Jahr 2026 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

3.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.