Beschluss:
1.
Im Haushalt 2023 werden beim Produkt 36.20.02.22 zur
Förderung der Mobilen Jugendarbeit 380.350,00 EUR eingestellt. Die finanzielle
Förderung von Fachstellen der Mobilen Jugendarbeit wird gegenüber dem
Haushaltsjahr 2022 um 2 % erhöht. Der Zuschuss pro Vollzeitstelle beträgt
im Haushaltsjahr 2023 38.033,00 EUR.
2.
Ab 01.01.2023 werden 9,5 Stellen (zuzüglich 0,5
Sonderstelle) statt bisher 8,25 Stellen (zuzüglich 1,0 Sonderstelle) aus
Mitteln der Jugendhilfe gefördert.