Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1,5 Mio. EUR wird verzichtet.

 

2.      Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 wird der Betrag von 1,5 Mio. EUR nach § 23 GemHVO aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umgebucht.