Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2018 der Kreiskliniken Reutlingen
GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2018 in Aktiva und Passiva
mit je 231.594.858,16 EUR und einem Bilanzgewinn von 3.128.664,43 EUR
wird festgestellt.
b)
Der Bilanzgewinn 2018 in Höhe von
3.128.664,43 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Für das Geschäftsjahr 2019 wird für die
Abschlussprüfung die Invra Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
d)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung erteilt.
e) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.