Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen werden rückwirkend ab dem 01.01.2019 pro Betreuungsstunde um 1,00 EUR auf 6,50 EUR erhöht.

 

2.      Die Über-Nacht-Betreuung von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens wird ab dem 01.07.2019 mit 4 Stunden pro Nacht vergütet.

 

3.      Die Kostenbeitragstabelle vom 01.10.2017 findet weiterhin Anwendung.