Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die für die Integrationszentren angemieteten
Räumlichkeiten teilweise zu kündigen und die Arbeit dezentral unter Nutzung von
bestehenden kommunalen Räumen fortzuführen.
2.
Es wird
zugestimmt, die Laufzeit der Integrationszentren am Standort Wiesentalstraße 3
in Münsingen und am Standort Robert-Bosch-Straße 5 in Pfullingen an die
Laufzeit der Förderung des Integrationsmanagements (derzeit 30.09.2020) zu
koppeln.