Beschluss:
1. Entsprechend dem Ersuchen des Landtags von Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 20.12.2018 ist der Landkreis Reutlingen bereit, Gespräche mit der Stadt Reutlingen zu führen, um gemeinsam Möglichkeiten der Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit und der Aufgabenerfüllung herauszuarbeiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig von der anhängenden Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit der Verwaltung der Stadt Reutlingen einen Vorschlag für das Format, die Rahmenbedingungen und die Struktur der ergebnisoffenen Gespräche zu erarbeiten.