Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Reutlingen bietet weiterhin den kreisangehörigen Kommunen, den sonstigen Körperschaften und Privatwaldbesitzern im Landkreis sowie Dritten an, Holz aller Sortimente zu vermarkten und betreibt zu diesem Zweck als freiwillige Aufgabe eine kommunale Holzverkaufsstelle.

 

2.      Die kommunale Holzverkaufsstelle und die Untere Forstbehörde werden als neue Außenstelle des Landratsamtes im ehemaligen Notariat im Gewerbepark Haid (Graf-von-Moltke-Platz 4, Engstingen-Haid) eingerichtet.