Beschluss:
1.
Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe
und den Trägern der Suchtberatung werden im Haushalt 2019 Haushaltsmittel
entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. IX-0583 eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen abzuschließen bzw. Zuwendungsbescheide zu erteilen mit der in der Anlage zu KT-Drucksache Nr. IX-0583 ausgewiesenen Laufzeit und einer Dynamisierung von 2 %. Die Dynamisierung in den Jahren 2020 und 2021 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.