Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 18.439,00 EUR gefördert.

 

2.         Im Haushalt 2019 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 1.108.200,00 EUR eingestellt.

 

3.         Ab dem 01.08.2019 werden die neuen vorgeschlagenen Richtwerte (Ziffer 2.1 der KT-Drucksache Nr. IX-0582) zur Förderung der Fachstellen für die Schulsozialarbeit angewandt.