Beschluss:

 

1.      Im Haushaltsjahr 2019 werden für einen Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Reutlingen e. V. 32.800,00 EUR als institutionelle Förderung im Teilhaushalt 4 bei Produktgruppe 31.60 eingestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, über diesen Betrag eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 2-jährigen Laufzeit und einer Dynamisierung von 2 % im Jahr 2020 abzuschließen. Die Zuwendung im Jahr 2019 beträgt 32.800,00 EUR. Die Dynamisierung im Jahr 2020 steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

 

3.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.