Beschluss:
1. Zur Förderung der sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2019 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. IX-0596 eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2020 und 2021 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.