Beschluss:
1. Mit
Beginn des Schuljahres 2019/2020 wird, vorbehaltlich der Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde nach § 30 Schulgesetz, an der Gewerblichen Schule
Metzingen die Zusatzqualifikation zum Erwerb der Fachhochschulreife im Bereich
Gebäudereinigung eingerichtet.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen der regionalen
Schulentwicklung durchzuführen und die nach § 30 Schulgesetz erforderliche
Zustimmung einzuholen.