Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Dem Investitionsprogramm 2019 bis 2022 für die Kreisstraßen wird entsprechend der Anlage 1 zugestimmt. Die Realisierung der darin genannten Maßnahmen ist von den im Rahmen der jeweiligen Haushalte bereitgestellten Mitteln abhängig.