Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Vom Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2017 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:

 

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2017 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2017 in Aktiva und Passiva mit je 232.157.920,59 EUR und einem Bilanzgewinn von 1.366.927,51 EUR wird festgestellt.

 

b)      Der Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 1.366.927,51 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)      Der Bilanzverlust zum 31.12.2015 wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

 

-       Bereits mit dem Verlustvortrag verrechnet,

Verlustausgleich bis 2014 23.335.123,30 EUR

 

-       Verwendung des in 2018 zu leistenden

Verlustausgleichs für 2015 451.676,41 EUR

 

Diese Vorgehensweise wird im Jahresabschluss 2018 dazu führen, dass das Bilanzergebnis 2017 entsprechend verbessert wird.

 

d)      Für das Geschäftsjahr 2018 wird für die Abschlussprüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.

 

e)      Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

f)       Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.