Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2017 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2017 der Kreiskliniken Reutlingen
GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2017 in Aktiva und Passiva
mit je 232.157.920,59 EUR und einem Bilanzgewinn von 1.366.927,51 EUR
wird festgestellt.
b)
Der Bilanzgewinn 2017 in Höhe von
1.366.927,51 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der Bilanzverlust zum 31.12.2015 wird mit der
Kapitalrücklage verrechnet.
- Bereits mit dem Verlustvortrag verrechnet,
Verlustausgleich
bis 2014 23.335.123,30 EUR
-
Verwendung des in 2018 zu leistenden
Verlustausgleichs für 2015 451.676,41 EUR
Diese
Vorgehensweise wird im Jahresabschluss 2018 dazu führen, dass das
Bilanzergebnis 2017 entsprechend verbessert wird.
d)
Für das Geschäftsjahr 2018 wird für die Abschlussprüfung
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart,
nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
e)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
f) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.