Beschluss:
Als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen werden die in den Anlagen 1 bis 3 zu KT-Drucksache Nr. IX-0522/1 und die in den Anlagen 1 bis 6 zu KT-Drucksache Nr. IX-0522 aufgeführten Personen vorgeschlagen.
Beschluss:
Als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen werden die in den Anlagen 1 bis 3 zu KT-Drucksache Nr. IX-0522/1 und die in den Anlagen 1 bis 6 zu KT-Drucksache Nr. IX-0522 aufgeführten Personen vorgeschlagen.