Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur
Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale
Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIVBF zum
Gesamtzweckverband 4IT zu.
2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIRU die Organe des Zweckverbands zum
Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
a) die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
b) die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c) die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
d) die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
e) die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT