Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Reutlingen erhöht ab dem Jahr 2018 seine Beteiligung an den Kosten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb auf 131.086,00 EUR.

 

2.    Für die Beteiligung des Landkreises Reutlingen an den Kosten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb werden gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung im Teilhaushalt 11, Produktgruppe 55.40, Naturschutz und Landschaftspflege überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 61.086,00 EUR genehmigt.