Beschluss:
1. Der Landkreis Reutlingen erhöht ab dem Jahr
2018 seine Beteiligung an den Kosten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb auf
131.086,00 EUR.
2. Für
die Beteiligung des Landkreises Reutlingen an den Kosten des Biosphärengebiets
Schwäbische Alb werden gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48
Landkreisordnung im Teilhaushalt 11, Produktgruppe 55.40, Naturschutz und
Landschaftspflege überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 61.086,00 EUR
genehmigt.