Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Pliezhausen e. V. wird als Träger der außerschulischen Jugendbildung gemäß §§ 4 und 17 Jugendbildungsgesetz (JBG) sowie als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.