Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die KULTUR33 gGmbH wird als Träger der außerschulischen Jugendbildung gemäß §§ 4 und 17 Jugendbildungsgesetz (JBG) sowie als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.