Sitzung: 21.02.2018 Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)
Vorlage: IX-0477
Beschluss:
1. Der Landkreis Reutlingen erhöht ab dem
Jahr 2018 seine Beteiligung an den Kosten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb
auf 131.086,00 EUR.
2. Für
die Beteiligung des Landkreises Reutlingen an den Kosten des Biosphärengebiets
Schwäbische Alb werden gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48
Landkreisordnung im Teilhaushalt 11, Produktgruppe 55.40, Naturschutz und
Landschaftspflege überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 61.086,00 EUR
genehmigt.