Beschluss:
1. Der Kreistag billigt die Kalkulation der für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 in der Abfallwirtschaftssatzung festzusetzenden Gebührensätze gemäß der dieser KT-Drucksache als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation.
2. Der Kreistag stimmt den Abschreibungssätzen gemäß dieser KT-Drucksache und den kalkulatorischen Zinssätzen, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, zu.
3. Der Kreistag stimmt dem Ausgleich des verbliebenen Fehlbetrages aus dem 3-jährigen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014 in Höhe von 62.357,00 EUR gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2016/2017 zu.