Beschluss:
1.
Das in
der Vorabbekanntmachung definierte Verkehrsangebot für die Buslinie 400 ist für
die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit
ÖPNV-Leistungen erforderlich.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung für die Buslinie 400 „Reutlingen - Engstingen - Trochtelfingen - Gammertingen“ zu veröffentlichen.