Beschluss:
1. Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden nach Durchführung einer regionalen Schulentwicklung nach § 30 a Abs. 2 (1) Schulgesetz die in der Anlage aufgeführten Klassen der Schulart „Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf in Regelform“ eingerichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 30 Schulgesetz erforderliche Zustimmung einzuholen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Bedarfsfall weitere Klassen des „Vorqualifizierungsjahrs Arbeit und Beruf in Regelform“ einzurichten.