Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen werden rückwirkend ab dem 01.07.2017 pro Betreuungsstunde für über 3-Jährige um 1,00 EUR auf 5,50 EUR erhöht.

 

2.      Die monatlichen Kostenbeiträge von Eltern für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege werden ab dem 01.10.2017 nach der modifizierten Kostenbeitragstabelle (Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. IX-0392) festgesetzt.

 

3.      Der Sperrvermerk zu Produktgruppe 36.50 (KT-Drucksachen Nrn. IX-0320 bis IX-0320/3) wird aufgehoben.