Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2016 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly Roelfs AG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss 2016 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer
konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2016 in Aktiva und Passiva mit je
241.152.125,39 EUR und einem Bilanzverlust von 2.083.183,60 EUR wird
festgestellt.
b)
Der Bilanzverlust 2016 in Höhe von
2.083.183,60 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der Bilanzverlust zum 31.12.2014 in Höhe von
23.335.123,30 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
- Bereits mit dem Verlustvortrag verrechnet,
Verlustausgleich
bis 2013 18.812.189,34 EUR
-
Verwendung des in 2017 zu leistenden
Verlustausgleichs für 2014 4.522.933,81 EUR.
Diese
Vorgehensweise wird im Jahresabschluss 2017 dazu führen, dass der Bilanzverlust
2016 entsprechend reduziert wird.
d)
Für das Geschäftsjahr 2017 wird für die
Abschlussprüfung die Baker Tilly Roelfs AG, Stuttgart, nach § 12
Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
e)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
f) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.