Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Vom Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2016 wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:

 

a)         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2016 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2016 in Aktiva und Passiva mit je 241.152.125,39 EUR und einem Bilanzverlust von 2.083.183,60 EUR wird festgestellt.

 

b)        Der Bilanzverlust 2016 in Höhe von 2.083.183,60 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)         Der Bilanzverlust zum 31.12.2014 in Höhe von 23.335.123,30 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

 

-       Bereits mit dem Verlustvortrag verrechnet,

Verlustausgleich bis 2013                                                                        18.812.189,34 EUR

 

-       Verwendung des in 2017 zu leistenden

Verlustausgleichs für 2014                                                                       4.522.933,81 EUR.

 

Diese Vorgehensweise wird im Jahresabschluss 2017 dazu führen, dass der Bilanzverlust 2016 entsprechend reduziert wird.

 

d)        Für das Geschäftsjahr 2017 wird für die Abschlussprüfung die Baker Tilly Roelfs AG, Stuttgart, nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.

 

e)        Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

f)          Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.