Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Auf die Inanspruchnahme der noch nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 2,75 Mio. EUR wird verzichtet.

 

2.      Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 wird der Betrag von 2,75 Mio. EUR nach § 23 GemHVO aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umgebucht.