Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen werden rückwirkend ab dem 01.07.2017 pro Betreuungsstunde für über 3-Jährige um 1,00 EUR auf 5,50 EUR erhöht.

 

2.      Die monatlichen Kostenbeiträge von Eltern für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege werden ab dem 01.10.2017 nach der modifizierten Kostenbeitragstabelle (Anlage 2) festgesetzt.

 

3.      Der Sperrvermerk zu Produktgruppe 36.50 (KT-Drucksachen Nrn. IX-0320 bis IX-0320/3) wird aufgehoben.