Beschluss:

 

1.    Soweit bis zum 01.07.2017 noch keine Empfehlung der landesweiten Arbeitsgruppe Kindertagespflege vorliegt, wird die laufende Geldleistung ab 01.07.2017 einheitlich in Höhe von 5,50 EUR für Kinder unter 3 Jahren und für Kinder über 3 Jahren bewilligt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000,00 EUR werden über die Änderungsliste im Haushalt 2017 bei Produktgruppe 36.50 mit Sperrvermerk bereitgestellt. Über die Freigabe des Sperrvermerks entscheidet der Kreistag.

 

2.    Die Kostenbeitragstabelle mit Gültigkeit ab 01.05.2012 ist weiterhin Grundlage der Festsetzung für Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Diese Kostenbeitragstabelle soll bis zum 01.07.2017 geprüft und weiterentwickelt werden.