Beschluss:
1. Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 17.723,00 EUR gefördert.
2. Im Haushalt 2017 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 1.008.450,00 EUR eingestellt.