Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Die Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) wird unmittelbar nach Vorliegen aller fachlichen Voraussetzungen beauftragt, einen Antrag auf höchstmögliche Förderung von Modul 1 der Regional-Stadtbahn durch den Bund und das Land (GVFG-Finanzierungsantrag) beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg zu stellen.

 

2.    Der Anteil des Landkreises an den weiteren Planungskosten für die Ausschreibungs- und Ausführungsplanung in Höhe von 1.260.000,00 EUR sowie an den Investitionskosten in Höhe von 3.035.000,00 EUR wird in die mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2018 bis 2020 aufgenommen.

 

3.    Der Landkreis Reutlingen erklärt sich darüber hinaus bereit, als Voraussetzung für die Stellung des GVFG-Finanzierungsantrages eine Garantieerklärung zur Abdeckung möglicherweise nicht gewährter Bundesmittel für das Modul 1 auf seinem Gebiet abzugeben. Voraussetzung hierfür ist die Zusage des Landes, das Finanzierungsrisiko beim DB-Anteil des Projektes abzudecken. Voraussetzung ist weiter, dass die Anliegerkommunen (Städte Bad Urach, Metzingen und Reutlingen sowie Gemeinde Dettingen an der Erms) sich entsprechend ihres Anteils an den etwaigen Mehraufwendungen des Landkreises aus dieser Garantieerklärung beteiligen.