Sitzung: 14.12.2016 Kreistag
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Beschluss:
Nach § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung wird dem Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung des Landkreises Reutlingen die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. übertragen.