Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Nach § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung wird dem Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung des Landkreises Reutlingen die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. übertragen.