Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die an die Städte und Gemeinden des Landkreises für den Betrieb der Häckselplätze gezahlte Offenhaltungspauschale bleibt unverändert. Die Höhe der Kostenbeteiligung wird in 2018 erneut überprüft.

 

2.      Der Landkreis beteiligt sich rückwirkend an den Kosten der Städte und Gemeinden für das Verdichten von nicht holzigem Grüngut und das Zusammenschieben von holzigem Grüngut entsprechend Ziffer II. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden zu ändern, die Auszahlung der Maschinenpauschale vorzunehmen und diese Kostenbeteiligung in 2018 zu überprüfen.

3.      Die mobilen Grüngutannahmestellen in Dettingen an der Erms, Engstingen (vorbehaltlich einer Häckselplatzlösung), Grabenstetten, Hohenstein, Münsingen-Stadt, Riederich, Römerstein-Donnstetten und -Zainingen, Sonnenbühl und Walddorfhäslach werden ab 2017 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung weiterer mobiler Grüngutannahmestellen zu prüfen.