Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.    Die laufende Geldleistung wird im Haushaltsjahr 2017 einheitlich in Höhe von 5,50 EUR für Kinder unter 3 Jahren und für Kinder über 3 Jahren bewilligt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000,00 EUR werden über die Änderungsliste im Haushalt 2017 bei Produktgruppe 36.50 bereitgestellt.

 

2.    Die Kostenbeitragstabelle mit Gültigkeit ab 01.05.2012 ist weiterhin Grundlage der Festsetzung für Kostenbeiträge in der Kindertagespflege.