Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die im Abfallgebührenhaushalt noch verbliebene Kostenüberdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 638.267,00 EUR wird mit der Kostenunterdeckung der Kalkulationsperiode 2012 bis 2014 verrechnet. Der danach noch verbleibende Fehlbetrag aus der Kalkulationsperiode 2012 bis 2014 in Höhe von 62.357,00 EUR wird in den Jahren 2017 bis spätestens 2019 ausgeglichen.