Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly Roelfs AG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss 2015 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer
konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2015 in Aktiva und Passiva mit je
232.630.035,37 EUR und einem Bilanzverlust von 11.274.364.43 EUR wird
festgestellt.
b)
Der Bilanzverlust 2015 in Höhe von
11.274.364,43 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der Bilanzverlust zum 31.12.2013 in Höhe von
18.812.189,34 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
· Bereits mit dem Verlustvortrag verrechnet
Verlustausgleich bis 2012 12.512.435,28 EUR
·
Verwendung des in 2016 zu leistenden
Verlustausgleichs für 2013 6.299.754,06 EUR
Diese
Vorgehensweise wird im Jahresabschluss 2016 dazu führen, dass der Bilanzverlust
2015 entsprechend reduziert wird.
d)
Für das Geschäftsjahr 2016 wird für die
Abschlussprüfung die Baker Tilly Roelfs AG, Stuttgart, nach § 12
Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
e)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
f) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.