Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beiliegenden Konzeption einen Antrag auf zusätzliche Pflegestützpunkt-Förderung bei der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg zu stellen.
2. Nach Bewilligung des Antrags wird die Verwaltung ermächtigt, das Konzept umzusetzen.