Beschluss:
1. Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 17.375,00 EUR gefördert.
2.
In der
Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2016 werden 0,32 mehr Fachstellen als im
Haushaltsjahr 2015 gefördert.
3.
Ab
01.08.2016 werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtwerte (Ziffer 2.2
dieser KT-Drucksache) zur Förderung der Fachstellen für die Schulsozialarbeit
angewandt.
4.
Ab
01.08.2016 kann Schulen mit Vorbereitungsklassen, die im Jahr 2016 geführt
werden, auf Antrag neben dem regulären und durch die Richtwerte bemessenen
Förderumfang ein Stellenzuschlag in Höhe von 10 % gewährt werden.
5. Im Haushalt 2016 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 855.000,00 EUR eingestellt.