Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Zur Finanzierung der Zufluchtsstätte des Frauenhaus Reutlingen e. V. wird ab 01.01.2016 ein Tagessatz in Höhe von 46,51 EUR festgesetzt. Der Tagessatz wird in den Folgejahren mit 2 % pro Jahr dynamisiert. Die Dynamisierung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

2.         Zur Finanzierung der Fachberatungsstelle Frauenzentrum des Frauenhaus Reutlingen e V. werden im Haushaltsjahr 2016 6.150,00 EUR im Teilhaushalt 4, Produktgruppe 31.60 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2016 beträgt 6.120,00 EUR.

 

3.         Zur Finanzierung von zwei Kinder-Psychodramagruppen werden im Haushaltsjahr 2016 12.250,00 EUR im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.20, eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2016 beträgt 12.240,00 EUR.

 

4.         Zur Finanzierung eines Fachdienstes für Kinder werden im Haushaltsjahr 2016 1.500,00 EUR im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.20 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2016 beträgt 1.500,00 EUR.

 

5.         Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Angebote gemäß den Ziffern 2 bis 4 des Beschlussvorschlags Zuwendungsvereinbarungen mit einer dreijährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.