Beschluss:
1. Zur Förderung der kulturellen und sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2016 Haushaltsmittel entsprechend den Anlagen 1 und 2 zu dieser KT-Drucksache eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.