Beschluss:
1. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen wird entsprechend der Anlage 1 neu gefasst.
2. Die im Abfallgebührenhaushalt noch verbliebene Kostenunterdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 117.359,00 EUR wird mit dem Gebührenüberschuss des Jahres 2011 verrechnet.