Beschluss:
Der „Verein zur
Förderung der pädagogischen Arbeit und Betreuung am Johannes-Kepler-Gymnasium
e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75
SGB VIII anerkannt.
Beschluss:
Der „Verein zur
Förderung der pädagogischen Arbeit und Betreuung am Johannes-Kepler-Gymnasium
e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75
SGB VIII anerkannt.