Sitzung: 03.12.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)
Vorlage: IX-0195
Beschluss:
1. Die
finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem
Haushaltsjahr 2015 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden
17.375,00 EUR gefördert.
2. In der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2016
werden 0,32 mehr Fachstellen als im Haushaltsjahr 2015 gefördert.
3. Ab 01.08.2016 werden die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Richtwerte (Ziffer 2.2 dieser KT-Drucksache) zur Förderung der
Fachstellen für die Schulsozialarbeit angewandt.
4. Ab 01.08.2016 kann Schulen mit
Vorbereitungsklassen, die im Jahr 2016 geführt werden, auf Antrag neben dem
regulären und durch die Richtwerte bemessenen Förderumfang ein Stellenzuschlag
in Höhe von 10 % gewährt werden.
5. Im Haushalt 2016 werden beim Produkt 36.20.02
zur Förderung der Schulsozialarbeit 855.000,00 EUR
eingestellt.